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Explosionsgefährliche Stoffe
Explosionsgefährliche Stoffe

Explosionsgefährliche Stoffe

Wer gewerblich explosionsgefährliche Stoffe bearbeiten, nutzen, mit diesen handeln oder sie befördern möchte, bedarf einer behördlichen Erlaubnis. Für den Erhalt der Genehmigung sind spezifische Anforderungen an Lagerung und Umgang zu erfüllen.

Zuständige Behörde(n)
Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Hannover

Benötigte Unterlagen
Formloser Antrag

Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG)

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