Explosionsgefährliche Stoffe
Wer gewerblich explosionsgefährliche Stoffe bearbeiten, nutzen, mit diesen handeln oder sie befördern möchte, bedarf einer behördlichen Erlaubnis. Für den Erhalt der Genehmigung sind spezifische Anforderungen an Lagerung und Umgang zu erfüllen.
Zuständige Behörde(n)
Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Benötigte Unterlagen
Formloser Antrag
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG)